SPD Oberhaid: Neues aus dem Gemeinderat April bis Juni 2025

Veröffentlicht am 17.06.2025 in Gemeinderat

Rathaus Oberhaid

Aus der Gemeinderatssitzung vom 29.04.2025: 

  • Abschluss der Sanierung des Leichenhauses

Die Arbeiten zur Sanierung des Daches und der Außenfassade am Leichenhaus in Oberhaid wurden abgeschlossen. Es wurden Dachdecker-, Maler- und Steinmetzarbeiten ausgeführt. Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf rund 60.000,00 Euro.

 

  • Baufortschritt Alte Schule Unterhaid

Die Sanierungsarbeiten an den WC-Anlagen der Alten Schule in Unterhaid schreiten gut voran. Aktuell werden die Fliesenarbeiten ausgeführt. Mit einem Abschluss der Maßnahme ist voraussichtlich bis Pfingsten zu rechnen.

 

Aus der Gemeinderatssitzung vom 20.05.2025: 

  • Antrag auf Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Unterhaid-West“

Ende Februar 2025 wandte sich die Firma MASTERTEC GmbH & Co. KG an die Verwaltung, um die aktuellsten Entwicklungspläne des Betriebssitzes in Unterhaid vorzustellen. Diese umfassen eine Erweiterung des Sozial- und Verwaltungstrakts am Betriebssitz sowie eine Ausweitung der beiden noch zu errichtenden Gewerbehallen im Erweiterungsbereich (3. Änderung des Bebauungsplans) in der Gestalt, dass eine Lagerhalle als Hochregallager für ca. 1.500 Palettenstellplätze sowie eine Produktionshalle in bis zu 3-stöckiger Ausführung für die Produktion von Spezialartikel für den Stahlbetonbau entstehen können. Die geplanten Gebäude sollen eine Traufhöhe von bis zu 16 Metern erhalten, weshalb für die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit der Bauwerke eine Änderung des derzeit geltenden Bebauungsplans erforderlich ist.

In der Gemeinderatssitzung am 29.04.2025 hatte das Gremium die Möglichkeit, sich die Betriebsräumlichkeiten der Firma MASTERTEC anzusehen und hierdurch ein Gefühl für den Erweiterungsbedarf zu erhalten. Anschließend stellte der Vorhabenträger die Erweiterungspläne des Unternehmens und die damit im Zusammenhang stehenden geplanten Baumaßnahmen im Detail vor.

Hierbei wurde insbesondere erläutert, dass die Notwendigkeit einer Betriebserweiterung in der aktuellen wirtschaftlichen Lage unumgänglich ist und die vorgestellten Erweiterungs­maßnahmen nur in Kombination umsetzbar sind. Ein Ausbau ausschließlich der Verwaltungsräume ohne die gleichzeitige Erweiterung der Produktionsräume sei wirtschaftlich nicht sinnvoll.

In der Gemeinderatssitzung am 20.05.2025 wurde dem Antrag der Firma MASTERTEC GmbH & Co. KG durch den Gemeinderat entsprochen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Unterhaid-West“ für den Bereich der Firma MASTERTEC einzuleiten, mit dem Vorhabenträger eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung abzuschließen und ein qualifiziertes Planungsbüro mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens zu beauftragen.

 

  • Bau- und Wertstoffhof – Ergebnis der archäologischen Voruntersuchungen

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Umsiedlung des Bau- und Wertstoffhofes Oberhaid wurde auf dem vorgesehenen Grundstück eine archäologische Voruntersuchung durchgeführt. Dies war eine Auflage aus dem denkmalschutzrechtlichen Bescheid des Landratsamtes Bamberg vom 27.03.2025.

Im Ergebnis wurden zwölf archäologisch relevante Befunde aufgedeckt. Es handelt sich um Siedlungsbefunde, genauer elf kleinere und größere Pfostengruben und eine große Vorratsgrube. Zeitlich kann der erfasste Siedlungsausschnitt bisher in die Metallzeiten eingeordnet werden. Bei den Befunden handelt es sich um einige metallzeitliche Keramikfragmente, Brandlehm- und Holzkohlereste.

In einem nächsten Schritt müssen die Befunde fachmännisch gesichert (ausgegraben werden). Hierzu muss von einer Fachfirma der Oberboden auf einer Fläche von rund 4.000 m² abgetragen werden. Weiterhin muss ein Feinplanum angelegt werden, welches befundorientiert von Hand zu putzen ist, um die archäologischen Befunde beurteilen zu können.

Die Verwaltung ist aktuell dabei, die Ausschreibung dieser Arbeiten vorzubereiten und ein Vergabeverfahren einzuleiten. Die Kosten für die Sicherung der archäologischen Befunde hat die Gemeinde zu tragen. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat hierzu eine Förderung in Aussicht gestellt. Genauere Informationen liegen aktuell noch nicht vor.

 

Aus der Gemeinderatssitzung vom 24.06.2025: 

  • Kommunale Wärmeplanung - Vorstellung einer Konzepterstellung und Vergabe des Planungsauftrags

Die Wärmeversorgung macht in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes. Rund 80 Prozent der Wärmenachfrage wird derzeit durch den Einsatz von fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl gedeckt. Um die Wärmeversorgung künftig zukunftsfest, verlässlich und vor allem bezahlbar zu gestalten, soll zukünftig nur noch erneuerbare Energien und unvermeidbarer Abwärme genutzt werden.

Damit diese Umstellung gelingt und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zügig überwunden werden kann, sollen die verantwortlichen Stellen - in Bayern die Kommunen - strategisch planen, welche Gebiete in welcher Weise mit Wärme (z. B. dezentral oder leitungsgebunden) versorgt werden sollen und wie erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme bei der Erzeugung und Verteilung genutzt werden können. Dies nach den Vorgaben des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) und der Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn). Das oberste Ziel der Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln.

In der Sitzung erläuterte Prof. Dr.-Ing. Markus Brautsch das Thema der kommunalen Wärmeplanung im Detail und beantwortete die Fragen aus dem Gremium.

Die Kommunale Wärmeplanung besteht aus Bestandsanalyse, Potenzialanalyse sowie Zielszenarien und Umsetzungsstrategie. Im Ergebnis ist der "Kommunale Wärmeplan" die Zusammenfassung der vorgenannten Teilbereiche. Bei der kommunalen Wärmeplanung handelt es sich nicht um die Planung eines kommunalen Wärmenetzes. Eine weitergehende Verpflichtung ensteht nicht. Der Wärmeplan ist lediglich ein strategisches Planungsinstrument. 

Jede Gemeinde unter 100.000 Einwohner muss die kommunale Wärmeplanung bis zum 30.06.2028 abschließen. Mit der neuen Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung entstehen den Städten und Gemeinden zusätzliche Kosten, die seitens des Freistaats auf Grundlage einer detaillierten Kostenschätzung ausgeglichen werden. Die Entschädigungszahlung für die Gemeinde Oberhaid beträgt rund 41.200,00 Euro. 

Nach Beschluss des Gemeinderates wird das Institut für Energietechnik (IfE GmbH) aus Amberg mit der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Das vorliegende Angebot in Höhe von 38.550,05 Euro umfasst alle Planungsschritte für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung. Der Prozess zur Wärmeplanung dauert etwa ein Jahr, so dass die Veröffentlichung Ende 2026 ansteht. Alle fünf Jahre ist eine Fortschreibung vorgesehen.

Aus Sicht der SPD-Fraktion ist die Erarbeitung eines kommunalen Wärmeplans zu begrüßen. "Bereits im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushalts 2025 haben wir die Bedeutung einer aktuellen Datengrundlage als strategisches Planungskonzept betont." Umso erfreulicher, dass die Kosten durch die Förderung des Freistaates ausgeglichen werden. Wesentlich ist zudem, dass in Folge der "ergebnisoffene Eignungsprüfung aller denkbaren Alternativen zu fossilen Brennstoffen langfristige Lösungsansätze aufgezeigt werden".

 

  • Beauftragung der KFB Baumanagement GmbH als Erschließungsträger für den Bau- und Wertstoffhof

In der Gemeinderatssitzung am 29.04.2025 stellte Herr Stefan Ott die Firma KFB Baumanagement GmbH vor, die als Dienstleister für Kommunen in Bau- und Erschließungsvorhaben eintritt, diese als Träger durchführt und die Finanzierung mit der Gemeinde abwickelt. 

Für die Erschließung des Plangebiets des neuen Bau- und Wertstoffhofes liegt der Verwaltung eine erste Kostenschätzung vor. Diese beläuft sich auf eine Summe in Höhe von rund 1,7 Mio. Euro für die 
Herstellungskosten zur Regen- und Schmutzwasserentsorgung, der Wasserversorgungsleitungen, der Straßenkosten im Erschließungsgebiet einschließlich der Anbindung des „Grabensee“ an die Untere Straße sowie der Kosten für die Erschließungs- und Ausführungsplanung.

Um die Erschließung wirtschaftlicher zu gestalten und den Verwaltungsaufwand, sowohl für die Planungs- als auch für die Bauphase zu reduzieren, soll durch die Firma KFB Baumanagement GmbH aus Reuth  die Bau- und Erschließungsträgerschaften übernommen werden. In der Sitzung wurde die Vorgehensweise im Falle der Beauftragung, die Vorteile und auch die Aufwendungen, die die Gemeinde für die Übernahme der Leistungen zu erbringen hat, erläutert.

Hierzu wird zwischen der Gemeinde und dem Erschließungsträger zunächst ein städtebaulicher Vertrag in Form eines Erschließungsvertrags abgeschlossen. Darin werden alle einschlägigen Bedingungen, zu denen die Erschließungsmaßnahme durchgeführt werden soll, geregelt, einschließlich der Finanzierung. Die Finanzierung kann hierbei unmittelbar durch den gemeindlichen Haushalt erfolgen, oder aber auch über eine Darlehensfinanzierung, die über die KFB abgeschlossen und anschließend von der Gemeinde übernommen wird. Weiterhin ist die KFB Auftraggeber und Rechnungsempfänger für die geleisteten Arbeitsschritte und koordiniert darüber hinaus die erforderlichen Leistungen der Ver- und Entsorger. Die Auftragsvergaben, auch die in den jeweiligen Arbeitsschritten einzusetzenden Materialien, erfolgen immer unter enger Absprache mit der Verwaltung und unter Einbeziehung des Gemeinderats. Bauüberwachungsmaßnahmen sind vom eingesetzten Planungsbüro ausgeführt werden.

Für die Dienstleistung der Übernahme der Erschließungsträgerschaft fallen Kosten an, die, vorläufig geschätzt, bei einer Maßnahme dieser Größenordnung bei rund 40.000,00 Euro liegen werden. Diese Kosten können, wie alle anderen auflaufenden Erschließungskosten, über eine Kostenablöse beim Grundstücksverkauf an den Erschließungsträger erstattet werden. 

Durch die Beauftragung eines Erschließungsträgers sieht die Verwaltung insbesondere die Chance, durch die Anwendung von privatrechtlichen Vorschriften bei der Vergabe von Bauaufträgen Kosten einzusparen. Die Leistungen müssen dann nicht im öffentlichen Verfahren von der Kommune als Auftraggeber ausgeschrieben werden, sondern werden von einem privatrechtlichen Unternehmen vergeben. Hier hat die KFB insbesondere die Möglichkeit der Pauschalisierung und des Nachverhandelns, was der Gemeinde im öffentlichen Vergabeverfahren nicht zusteht. Darüber hinaus können nach Abschluss der Erschließungsmaßnahme alle Aufwendungen und Kosten, die für das Projekt entstehen, gleichmäßig auf die Nettoflächen (Parzellen mit Baurechten) umgelegt werden. Dies beinhaltet auch Kosten, die ohne einen Erschließungsträger bei der Gemeinde verbleiben würden, wie z.B. der Eigenanteil der Straßenbaukosten.

Aus Sicht der SPD-Fraktion wird die Übernahme der Erschließungsträgerschat dur die KFB Baumanagement GmbH begrüßt. "Kosteneinsparungen von bis zu 10 Prozent sprechen für sich. Die Verwaltung wird entlastet, Gemeinde und Gemeinderat behalten davon unabhängig die Kontrolle über alle Auftragsvergaben bis hin zu den eingesetzten Materialien." Gleichzeitig erscheint es sinnvoll, auch die Bauträgerschaft an die KFB zu übertragen. Kosten und Verfahren sollen durch die Verwaltung abgefragt werden. Gleiches gilt für die Finanzierung, die unabhängig vom Gemeindehaushalt auch durch eine Darlehensfinanzierung über die KFB denkbar ist. Die SPD-Fraktion erwartet hierzu die Ergebnisse der verwaltungsinternen Prüfung.

Claus Reinhardt, Fraktionsvorsitzender

 

 

 

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