PV-Anlage nahe Unterhaid
In der Gemeinderatssitzung am 24.06.2025 wurde das Thema "Konzeption einer kommunalen Wärmeplanung" beraten und der entsprechende Planungsauftrag an das Institut für Energietechnik (IfE GmbH) aus Amberg vergeben. In der Sitzung erläuterte Prof. Dr.-Ing. Markus Brautsch das Grundsätzliches und Chancen eines Wärmeplans im Detail und beantwortete die Fragen aus dem Gremium.
Die Wärmeversorgung macht in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes. Rund 80 Prozent der Wärmenachfrage wird derzeit durch den Einsatz von fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl gedeckt, die aus dem Ausland bezogen werden. Um die Wärmeversorgung künftig zukunftsfest, verlässlich und vor allem bezahlbar zu gestalten, wurde die politische Vorgabe erlassen, zukünftig nur noch auf erneuerbare Energien und die Nutzung unvermeidbarer Abwärme zu setzen.
Damit diese Umstellung gelingt und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zügig überwunden werden kann, sollen die verantwortlichen Stellen, in Bayern die Kommunen nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn), strategisch planen, welche Gebiete in welcher Weise mit Wärme (z. B. dezentral oder leitungsgebunden) versorgt werden sollen und in welcher Weise erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme bei der Erzeugung und Verteilung genutzt werden können. Das oberste Ziel der Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln.
Die Kommunale Wärmeplanung besteht nach dem WPG aus mehreren Schritten, diese sind:
- Bestandsanalyse - aktueller Wärmebedarf und -verbrauch, vorhandene Wärmeerzeuger und Energieinfrastrukturen
- Potenzialanalyse - möglichen Quellen für die Wärmeversorgung wie erneuerbare Energien aber auch unvermeidbare Abwärme
- Zielszenarien und Umsetzungsstrategie - die Kommune teilt das beplante Gebiet in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete ein und entwickelt konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Wärmeplanung.
- Kommunaler Wärmeplan - Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der vorherigen Schritte
Bei der kommunalen Wärmeplanung handelt es sich nicht um die Planung eines kommunalen Wärmenetzes und verpflichtet die Kommune weder ein kommunales Wärmenetz zu planen, noch ein solches zu errichten oder zu betreiben. Ein Wärmeplan im Sinne des WPG ist lediglich ein strategisches Planungsinstrument. Er führt daher nicht zu einer rechtlich verbindlichen Außenwirkung und begründet auch keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG hat jede Gemeinde unter 100.000 Einwohner die kommunale Wärmeplanung bis zum 30.06.2028 abzuschließen.
Mit der neuen Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung entstehen den Städten und Gemeinden zusätzliche Kosten für die Erstellung der Fachgutachten sowie Verwaltungs- und Personalkosten. Diese werden seitens des Freistaats ausgeglichen. Der Kostenausgleich wurde zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie dem Bayerischen Städtetag und dem Bayerischen Gemeindetag aufgrund eines festen Verfahrens ausgehandelt. Grundlage bildet eine detaillierte Kostenschätzung. Die Gemeinde Oberhaid erhält als Entschädigungszahlung einen Betrag in Höhe von rund 41.200,00 Euro.
Nach Beschluss des Gemeinderates wird das Institut für Energietechnik (IfE GmbH) aus Amberg mit der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Das vorliegende Angebot in Höhe von 38.550,05 Euro zzgl. Fahrtkosten für 2 Ortstermine, und umfasst alle Planungsschritte für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung einschließlich der Beschaffung von relevanten Daten der Energieversorger sowie einer digitalen Umfrage bei den Hauseigentümern in der Gemeinde Oberhaid.
Aus Sicht der SPD-Fraktion ist die Erarbeitung eines kommunalen Wärmeplans zu begrüßen. "Bereits im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushalts 2025 haben wir die Bedeutung einer aktuellen Datengrundlage als strategisches Planungskonzept betont." Umso erfreulicher, dass die Kosten durch die Förderung des Freistaates ausgeglichen werden. Wesentlich dabei ist zudem, dass in Folge der "ergebnisoffene Eignungsprüfung aller denkbaren Alternativen zu fossilen Brennstoffen langfristige Lösungsansätze aufgezeigt werden". Dies wird block- oder linienbezogen in thematischen Karten sowie in Form eines "digitalen Zwillings" - alle Daten werden im gemeindeeigenen Geographischen Informationssystem eingepflegt - dargestellt. Unabhängig davon ist dann zu gegebener Zeit über einen etwaigen Leitungsbau und -betrieb, z.B. über Betreibertgenossenschaften oder externer Investoren zu entscheiden. Der Prozess zur Wärmeplanung dauert etwa ein Jahr, so dass die Veröffentlichung Ende 2026 ansteht. Alle fünf Jahre ist eine Fortschreibung vorgesehen.
Bericht: Claus Reinhardt, Fraktionsvorsitzender