SPD Hallstadt gegen Vorratsdatenspeicherung

Veröffentlicht am 06.05.2015 in Bundespolitik

Auf ihrer Jahreshauptversammlung hat die SPD Hallstadt einstimmig einen Antrag gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Der Antrag, der vom stellvertretenden Vorsitzenden Christian Günthner in die Versammlung eingebracht wurde, wurde nach kurzer und interessanter Diskussion angenommen. Der Beschluss wird als Antrag an den Parteikonvent und den Landesparteitag weitergeleitet. 

Die Bundesregierung plant aktuell die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS). Bei der VDS werden bei allen Telefonaten sog. Verbindungsdaten (Wer telefoniert mit wem, wie lange wird telefoniert, Standortdaten) anlasslos bis zu zehn Wochen gespeichert.

Eine schon einmal gültige VDS wurde vom Bundesverfassungsgericht als nicht verfassungskonform abgelehnt. Dazu hat der Europäische Gerichtshof die hierzu gültige EU-Richtlinie als nicht vereinbar mit der EU-Grundrechtscharta erklärt. Auf Druck des CDU-geführten Innenministeriums wird aktuell eine Neuregelung der VDS von Bundesjustizminister Heiko Maas vorbereitet.

Anders als gerne behauptet wird, gibt es keinerlei Beweise für eine Verbesserung durch die VDS in der Verbrechensbekämpfung. Kein Terroranschlag o.ä. konnte bisher durch die VDS verhindert oder im Nachhinein aufgeklärt werden. Demgegenüber steht ein massiver Eingriff in das Grundrecht auf Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG). Darüber hinaus wird durch die VDS jeder Bürger grundsätzlich unter Generalverdacht gestellt. Dies ist ein erster Schritt zur Aufweichung der Unschuldsvermutung (Art. 20 Abs. 3 GG).

Aus Sicht des SPD-Ortsvereins Hallstadt ist diese Verletzung der Bürgerrechte durch nichts gerechtfertigt und entspricht in keiner Weise den Werten der Sozialdemokratie (Freiheit - Gerechtigkeit - Solidarität). BürgerInnen, die wissen, dass sie belauscht werden, sind nicht mehr frei in ihrem Handeln. Schon Benjamin Franklin sagte:"Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren."

 

Der Beschluss der SPD Hallstadt im Wortlaut:

Die SPD spricht sich klar gegen eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS, auch: Mindestspeicherung) aus. Auf europäischer Ebene bedarf es keiner Neuregelung der nicht mehr gültigen EU-Richtlinie 2006/24/EG. Als Teil der Bundesregierung wird die SPD nationale Alleingänge bzgl. einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung entschieden ablehnen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird dazu aufgefordert, gegen eine mögliche Wiedereinführung zu stimmen. Eine anlasslose und flächendeckende Speicherung ist mit den verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben nicht vereinbar- und ebenso wenig mit den Grundwerten der Sozialdemokratie.

Auch die im April 2015 veröffentlichten Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten umschreibt nur mit neuen Worten die Idee der Vorratsdatenspeicherung: es werden anlasslos und flächendeckend Telekommunikations- und hochsensible Ortungsdaten über Wochen bzw. Monate gespeichert. Die SPD lehnt die Leitlinien ab und fordert die SPD-Bundestagsfraktion auf, entsprechenden Gesetzesentwürfen im Bundestag nicht zuzustimmen.

Der Beschluss „Datenschutz und Grundrechte stärken – Datenspeicherung begrenzen“ des Parteitages in Berlin im Dezember 2011 ist nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes gegenstandslos, da dieser vor dem Hintergrund der damals gültigen EU-Richtlinie, die Deutschland zu einer Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtete, entstanden ist. Die EU-Richtlinie 2006/24/EG verpflichtete Deutschland ein Gesetz zu erlassen, durch welches alle Telekommunikationsunternehmen verpflichtet werden sollten, die Verbindungsdaten ihrer Kundinnen und Kunden mindestens 6, höchstens 24 Monate zu speichern. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Gesetz, mit dem diese Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden sollte, für verfassungswidrig erklärt.

Eine anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung ist ein undifferenziertes und rechtlich unverhältnismäßiges Überwachungsinstrument, das in die Grundrechte in unzumutbarer Art eingreift und alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union unter Generalverdacht stellt. Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass die Richtlinie zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung nicht mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar ist. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass die damalige Vorratsdatenspeicherung gegen Art. 10 Abs. 1 des Grundgesetzes (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) verstoßen hat.

 

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