MdL Susann Biedefeld informiert: Stadt und Landkreis Bamberg erhalten staatliche Hochbaumittel

Veröffentlicht am 18.04.2016 in MdB und MdL

Gute Nachrichten hat Susann Biedefeld für die Stadt Bamberg und eine Reihe von Kommunen im Landkreis Bamberg, denn sie erhalten eine staatliche Förderung für ihre Hochbaumaßnahmen. Die Bewilligungen wurden heute dem Bayerischen Landtag bekannt gegeben. Bei den Geldern handelt es sich um Mittel im Rahmen des bayerischen kommunalen Finanzausgleichs nach Art. 10 Finanzausgleichsgesetz (FAG), mit denen der kommunale Hochbau gefördert wird.

Im Einzelnen werden folgende Projekte im Landkreis Bamberg gefördert:

Der Landkreis Bamberg erhält für die Erweiterung und Generalsanierung der Staatlichen Realschule Ebrach mit Neubau einer 130m-Laufbahn und Schaffung von Räumen für die Ganztagsbetreuung 150.000 Euro. Für den Landkreisanteil der Generalsanierung der Sporthalle der Staatlichen Realschule Ebrach erhält er weitere 500.000 Euro. Der Baukostenzuschuss zur Generalsanierung der Sporthalle der Staatlichen Realschule Ebrach für den Markt Ebrach beträgt 300.000 Euro.

Die Erweiterung, der Umbau und die Generalsanierung der gemeinsamen Schulanlage der Grundschule und der Mittelschule Frensdorf-Pettstadt mit Sanierung der Laufbahn werden mit 150.000 Euro bezuschusst. Für die Generalsanierung der Kindertageseinrichtung St. Franziskus in Drosendorf erhält die Gemeinde Memmelsdorf 53.000 Euro. An die Gemeinde Schönbrunn im Steigerwald gehen zur Generalsanierung des Schulgebäudes und der Sporthalle der Grundschule Schönbrunn-Ampferbach 500.000 Euro. Die Förderung für die Erweiterung, den Umbau und die Generalsanierung des Clavius-Gymnasiums Bamberg mit Neubau einer Einzelsporthalle beträgt für den Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg 800.000 Euro. Die Neuerrichtung eines Pausenhofes an der Grundschule in der Gemeinde Bischberg wird mit 7.000 Euro gefördert. Die Gemeinde Stegaurach erhält einen Baukostenzuschuss zum Ersatzneubau der Kindertageseinrichtung St. Marien in Höhe von 300.000 Euro.

Im Einzelnen werden folgende Projekte in der Stadt Bamberg gefördert:

Die Stadt erhält einen Baukostenzuschuss zum Ersatzneubau des Kindergartens St. Elisabeth und der Kinderkrippe Bienenkorb in Höhe von einer Million Euro; des Weiteren einen Baukostenzuschuss zu Erweiterung und Generalsanierung der Kindertageseinrichtung Friedrich Oberlin in Höhe von 305.000 Euro. Bewilligt wurden 200.000 Euro für die Generalsanierung der Martingrundschule, 200.000 Euro für die Generalsanierung der Sporthalle der Martingrundschule. Für die Teilsanierung der Sporthalle der Graf-Stauffenberg-Wirtschafts- und Realschule fließen 600.000 Euro in die Stadt Bamberg.

 

„Diese staatlichen Zuschüsse sind zur Stärkung der kommunalen Investitionen unverzichtbar“, betont Susann Biedefeld und verweist darauf, dass sich die SPD-Landtagsfraktion darüber hinaus in den vergangenen Jahren immer wieder für die Erhöhung der investiven Mittel eingesetzt hat. Angesichts des gewaltigen Investitionsstaus in vielen bayerischen Kommunen sollte den Gemeinden und Landkreisen deshalb mit einem umfassenden Strukturförderprogramm unter die Arme gegriffen werden. Insgesamt müssen die Instrumente des kommunalen Finanzausgleichs sowie der regionalen und der strukturellen Wirtschaftsförderung zu einem Instrumentenmix gebündelt und die Mittel aufgestockt und zielsicher eingesetzt werden.

Empfänger der heute bekannt gegebenen staatlichen Zuweisungen sind ausschließlich Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Verwaltungsgemeinschaften und kommunale Zweckverbände. Bei der Bemessung der staatlichen Förderleistungen werden die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers individuell berücksichtigt. Förderfähig sind Schulen (einschließlich schulischer Sportanlagen), Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -horte und Häuser für Kinder) und sonstige öffentliche Einrichtungen (kommunale Theater- und Konzertsaalbauten). Grundsätzlich sind Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Generalsanierungsmaßnahmen zuweisungsfähig, aber auch der Erwerb eines Gebäudes, wenn dadurch ein an sich notwendiger Neu- oder Erweiterungsbau vermieden wird.

Viele Kommunen müssen ihre finanzielle Handlungsfähigkeit erst wieder zurück gewinnen, um die Aufgaben zur Gestaltung der örtlichen Angelegenheiten aktiv und nachhaltig wahrnehmen zu können. „Vielerorts gibt es deshalb dringenden Handlungsbedarf, beispielsweise bei der Schulhaussanierung, der Sanierung kommunaler Bäder und Sportstätten und bei der energetischen Sanierung kommunaler Gebäude“, führt Susann Biedefeld weiter aus.

 

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