Geld zurück - zuviel bezahlte Mehrwertsteuer bei Wasserversorgungsherstellungsbeiträgen

Veröffentlicht am 15.08.2009 in Kommunalpolitik

Teilrückvergütung von Mehrwertsteuer bei Wassererschließungsgebührenbescheiden aus 2000 bis einschließlich 2008 auf Antrag möglich. Entwurf eines Anschreiben an die Stadt Scheßlitz wegen Rückforderung der zuviel bezahlten Mehrwertsteuer.

Aufgrund einer Verwaltungsanordnung der Finanzverwaltung wurden seit 2000 bis 2006 ein Mehrwertsteuersatz von 16% in Ansatz gebracht und von 2007 bis einschl. 2008 wurden 19% Mehrwertsteuer berechnet.
Der Europäische Gerichtshof beschied aber am 3. April 2008, dass der ermäßigte Steuersatz von 7% anzuwenden ist. Am 8. Okt. 2008 wurde die Entscheidung durch den Bundesfinanzhof in deutsches Recht umgesetzt.

Weitere Informationen und Musterbrief an die Stadt Scheßlitz wegen Antrag auf Vergütung der zuviel gezahlten Mehrwertsteuer

Der Europäische Gerichtshof beschied aber am 3. April 2008, dass der ermäßigte Steuersatz von 7% anzuwenden ist. Am 8. Okt. 2008 wurde die Entscheidung durch den Bundesfinanzhof in deutsches Recht umgesetzt.
Aufgrund der höchstrichterlichen Entscheidung hat der SPD-Stadtrat Rainer Kretschmer dieses Thema schon in 3 Stadtratssitzungen angesprochen und gefordert die Wassergebührenbescheide dahingehend zu berichtigen, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7% zur Anwendung kommt.
Die zuviel entrichtete Mehrwertsteuer wird auf Antrag zurückvergütet an den jeweiligen Grundbesitzer, der zum Zeitpunkt des Bescheides Grundbesitzer war.
Bei Vorsteuerberechtigten (umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, Betriebe etc.) dürfte sich ein Antrag erübrigen, falls die Steuerlast
(= Mehrwertsteuer) mit als Vorsteuer bereits geltend gemacht wurde.

Musterbrief:

An die Stadt Scheßlitz
..................................

Scheßlitz, den ...............................

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung und das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 7. April 2009 (Aktenzeichen IV B 8 – S7100/07/10024) darf/dürfen ich/wir Sie bitten, Ihren Bescheid vom ....................................mit der Kundennummer ............... dahingehend zu berichtigen, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent zur Anwendung kommt.

Die von mir/uns zuviel entrichtete Mehrwertsteuer bitte(n) ich/wir auf mein/unser Konto Nr.............. bei der .......................... (BLZ ........................) zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen
.........................................
(Unterschrift)

 

Homepage SPD Scheßlitz

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