Rentenmodelle im Vergleich SPD : CDU

Veröffentlicht am 15.09.2012 in Bundespolitik

Das neue Rentenkonzept der SPD sorgt für viel Diskussion. Uns erreichen auch viele Fragen, besonders zu den Unterschieden zwischen den Entwürfen von SPD und Union. SPD.de hat die beiden Konzepte verglichen und erläutert die drei wichtigsten Differenzen.

SPD-Parteichef Sigmar Gabriel hat Anfang der Woche die Debatte über das neue Rentenkonzept der SPD eröffnet. Die Parteimitglieder haben jetzt bis November Zeit, das Papier zu diskutieren. Schon jetzt erreichen uns viele Rückmeldungen und Fragen, besonders nach den Unterschieden zwischen den Vorschlägen der SPD und denen von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). SPD.de zeigt die Konzepte im Vergleich.

Solidarrente vs. Zuschussrente

Solidarrente (SPD): Niedrige Rentenansprüche werden auf 850 Euro montalich angehoben. Auch Geringverdiener und Beschäftigte mit langer Arbeitslosigkeit sollen diese Grundsicherung erhalten, wenn sie trotz 30 Beitrags- und 40 Versicherungsjahren eine Rente in dieser Höhe nicht erreichen können. Diese Anhebung soll aus Steuermitteln finanziert werden. Entgegen dem Vorschlag von Arbeitsministerin von der Leyen ist private Vorsorge bei dem Konzept der SPD keine Voraussetzung. Vielmehr sollen Einkünfte aus der privaten Altersvorsorge angerechnet werden.

Zuschussrente (CDU): Das Konzept der Arbeitsministerin sieht ebenfalls eine Mindestrente von 850 Euro monatlich vor. Um diese zu bekommen, muss man allerdings 30 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben und fürs Alter zusätzlich privat vorgesorgt haben (ab 2019). Pflege oder Kindererziehung bis zum vollendeten 10. Lebensjahr werden besonders berücksichtigt. Ab 2023 sind es dann 35 Beitragsjahre (und 45 Versicherungsjahre). Zudem muss man 2019 fünf Jahre privater Altersvorsorge nachweisen - und in jedem Jahr ein weiteres Jahr. Wer ab 2014 keine Riesterrente hat, kann die Zuschussrente nicht bekommen. Die Zuschussrente soll über höhere Rentenbeiträge, ab 2025 aus Steuergeldern finanziert werden.

Betriebsrente Plus vs. Riester-Rente

Betriebsrente Plus (SPD): Jeder Arbeitnehmer kann freiwillig bis zu 6 Prozent seines Bruttoeinkommens in die Betriebsrente plus einbringen. Wenn er nicht widerspricht, werden obligatorisch 2 Prozent aus seinem lohnsteuerpflichtigen Brutto in einen Beitrag zur Betriebsrente plus umgewandelt. Dieser Beitrag wird pauschal mit 400 Euro Jahr gefördert. Diese Sockelförderung führt dazu, dass Geringverdiener überproportional stark profitieren. Zusätzlich können Arbeitnehmer bis zu 4 Prozent ihres lohnsteuerpflichtigen Bruttoeinkommens umwandeln (Zusatzbeitrag). Dieser Zusatzbeitrag wird ebenfalls gefördert.

Riester-Rente (CDU): Die Arbeitsministerin will die bisherige Riester-Förderung verbraucherfreundlicher machen. Künftig soll es für alle Riester-Produkte einen standardisierten Beipackzettel mit verbesserten Informationen zu den verschiedenen Angeboten geben. Außerdem sollen bestimmte Kosten gedeckelt und der Wechsel erleichtert werden. Die Versicherungen sollen ihre Riester-Kunden künftig zu 90 Prozent statt bisher 75 Prozent an ihren Risikoüberschüssen beteiligen.

Mindestlohn vs. Altersarmut

Mindestlohn (SPD): Ohne Erwerbsarmut gibt es auch keine Altersarmut. Aus diesem Grund flankiert die SPD ihr Rentenkonzept mit der Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro - damit jeder, der Vollzeit arbeitet, davon auch ohne weitere Unterstützung leben kann. Frauen und Männer sollen das gleiche verdienen und gleiche Aufstiegschancen haben. Der Grundsatz „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ muss auch für Stammbeschäftigte und Leiharbeiter ohne Ausnahme gelten. Erst wenn diese Probleme im gleichen Atemzug angegangen werden, lässt sich auch ein vernünftiges, zukunftsfähiges Rentenkonzept umsetzen.

Altersarmut (CDU): Die Union hingegen rechnet mit immer weiter steigenden Niedriglöhnerzahlen – und nimmt damit Altersarmut als vermeintliches Schicksal hin. Wenn aber die Erwerbsarmut nicht angegangen wird, hilft auch Von der Leyens Rentenkonzept nicht.

 

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